...nicht, da sie immer einer Horde von arbeitslosen Anwälten die Kassen füllen.
Im aktuellen Fall handelt es sich um das zum 1. März in Kraft tretende Telemediengesetz und dabei besonders die Pflicht den Nutzer vor Beginn der Nutzung eines Teledienstes (also eben z.B. mein Blog) über »Art und Umfang« der erhobenen Daten zu informieren. Da dies rein technisch aber gar nicht möglich ist, soll es angeblich reichen die Datenschutzerklärung von jeder Seite aus erreichbar zu machen. In meinem Fall ist sie links über dem Impressum zu finden.