Gema heem

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Gema heem

Januar 10. 2007 um 00:59
Geschrieben von in Rechtliches
Kommentare (3)
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Wie ich hier und hier bereits geschrieben habe, wollte ich ja eigentlich meinen Fortschritt mit Tonbeispielen dokumentieren und hatte deswegen eine Anfrage an den Verlag von meinem Lehrbuch gestellt, ob dies gestattet ist bzw. wird.

Heute bekam ich Antwort darauf und diese war sagen wir mal durchwachsen. Im Prinzip gibt es von Verlagsseite keine Beanstandungen. Das einzige "kleinere" Problem ist, ich müsste mir von der GEMA die Rechte für die öffentliche Zugänglichmachung (im Internet) lizenzieren lassen.

Nachdem ich da ein bisschen rumgesucht habe, denke ich, dass ich in die Gruppe "Music-on-demand mit Download beim Endnutzer" fallen dürfte. Dort wird dann pro abgerufenem Stück abgerechnet und die Gebühr liegt bei mindestens 17,5 Cent pro Stück pro Download zuzüglich Steuer.

Da ja mein Blog hier eher ein Hobby ist und ich eigentlich nicht noch irgendwelche Geldbeträge dazubuttern möchte, werd ich mich wohl darauf beschränken, meine Fortschritte nur im privaten Bereich zum Besten zu geben - wenn mir die Zuhörer nicht vorher weglaufen :-).

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Kommentare
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...welch ein Titel...welch ein Brüller! Könnte fast von mir sein! ;-)
#1 Torsten (Homepage) am 18.01.2007 15:32
[...] Bastians Kommentar möchte ich mal etwas näher eingehen - Vorsicht ein extrem unmusikalisches und trockenes [...]
#2 Saxolog » Blog Archive » Urheberrecht mal wieder (Homepage) am 27.11.2007 15:34
Hmmm..."[...]die Rechte von der GEMA für die öffentliche Zugänglichmachung[...]"...bist Du Dir sicher, dass dem soist?
Müsste dann nicht auch jeder Straßenmusiker GEMA bezahlen?

Oder jede Telefonwarteschleife in der Musik läuft?
Und wie ist es mit den YouTube-Videos auf denen Leute berühmte Songs nachspielen?

Ich würde auf meinem Blog nämlich auch mal gerne was von mir veröffentlichen.
Aber da ich musikalisch noch nicht so bewandert bin gleich Eigenkompositionen zu veröffentlichen müsste ich mich da auch an meine Übungsstücke halten.

Warum sollte es ein Problem sein, dass zu veröffentlichen?

Außerdem ist es doch so, dass man als Vorschau Musikstücke bis 20 Sekunden kostenlos zum Download anbieten darf.
So funktioniert dass ja auch bei Amazon oder iTunes.

Und da meine Stücke gar nicht länger als 20 Sekunden sind, sollte das doch kein RPoblem sein.

Oder was meinst Du?

Gruß,
Bastian
#3 Bastian (Homepage) am 27.11.2007 12:19

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