Gema heem
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[...] Bastians Kommentar möchte ich mal etwas näher eingehen - Vorsicht ein extrem unmusikalisches und trockenes [...]
Hmmm..."[...]die Rechte von der GEMA für die öffentliche Zugänglichmachung[...]"...bist Du Dir sicher, dass dem soist?
Müsste dann nicht auch jeder Straßenmusiker GEMA bezahlen?
Oder jede Telefonwarteschleife in der Musik läuft?
Und wie ist es mit den YouTube-Videos auf denen Leute berühmte Songs nachspielen?
Ich würde auf meinem Blog nämlich auch mal gerne was von mir veröffentlichen.
Aber da ich musikalisch noch nicht so bewandert bin gleich Eigenkompositionen zu veröffentlichen müsste ich mich da auch an meine Übungsstücke halten.
Warum sollte es ein Problem sein, dass zu veröffentlichen?
Außerdem ist es doch so, dass man als Vorschau Musikstücke bis 20 Sekunden kostenlos zum Download anbieten darf.
So funktioniert dass ja auch bei Amazon oder iTunes.
Und da meine Stücke gar nicht länger als 20 Sekunden sind, sollte das doch kein RPoblem sein.
Oder was meinst Du?
Gruß,
Bastian
Müsste dann nicht auch jeder Straßenmusiker GEMA bezahlen?
Oder jede Telefonwarteschleife in der Musik läuft?
Und wie ist es mit den YouTube-Videos auf denen Leute berühmte Songs nachspielen?
Ich würde auf meinem Blog nämlich auch mal gerne was von mir veröffentlichen.
Aber da ich musikalisch noch nicht so bewandert bin gleich Eigenkompositionen zu veröffentlichen müsste ich mich da auch an meine Übungsstücke halten.
Warum sollte es ein Problem sein, dass zu veröffentlichen?
Außerdem ist es doch so, dass man als Vorschau Musikstücke bis 20 Sekunden kostenlos zum Download anbieten darf.
So funktioniert dass ja auch bei Amazon oder iTunes.
Und da meine Stücke gar nicht länger als 20 Sekunden sind, sollte das doch kein RPoblem sein.
Oder was meinst Du?
Gruß,
Bastian