Recht hat er
Freiheit produziert Sicherheitsrisiken, die sich nur durch Freiheitsbeschränkungen eindämmen lassen. Dabei darf aber das Ziel nicht aus den Augen verloren werden. In einem Land, das sich nach bitteren Erfahrungen in seinem obersten Verfassungsgrundsatz auf Achtung und Schutz der Menschenwürde festgelegt hat, geht es um die Sicherheit der Freiheit. In einem solchen Land darf dem Staat nicht jedes Mittel zur Bewahrung der Sicherheit recht sein.
Aussage von Dieter Grimm, eines ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, in einem Artikel für die "Zeit" zum Thema der ganzen Schäuble-Ideen der letzten Zeit. Lesenswert.
Warum eben dieser Herr S. sich da dermaßen verennen kann werde ich vermutlich nie verstehen.
Urheberrecht mal wieder
Auf Bastians Kommentar möchte ich mal etwas näher eingehen - Vorsicht ein extrem unmusikalisches und trockenes Thema.
Ich habe ja einen 3-semestrigen Zertifikatskurs zum Thema Urheberrecht an der TU-Dresden besucht - daß heißt ich fühle mich über die Fallstricke des Urheberrechts recht gut informiert. Das folgende gibt trotzdem nur meine Sicht aufgrund des Gelernten wieder und soll keinesfalls eine Rechtsberatung darstellen oder ersetzen.
Also grundsätzlich hat ja der Urheber, in Bastian und meinem Fall John O'Neill, alleinige und ausschließliche Rechte an den Werken. Musikstücke, wenn sie nicht gerade nur zwei Takte kurz sind, sind zweifellos Werke im Sinne der Urheberrechtes. Der Herr O'Neill ist ebenso noch am Leben, d.h. noch nicht 70 Jahre tot.
Er hat die Verwertungsrechte an den entsprechenden Verlag abgetreten - mindestens in Deutschland ist das der Schott-Verlag. So weit, so normal - Verlage brauchen ja auch bestimmte Rechte um zum Beispiel das Buch überhaupt drucken zu dürfen. Der Verlag wiederrum hat mit der Gema einen Vertrag geschlossen, sodaß diese für Lizenzen zuständig ist. Gema-Verträge sind im Allgemeinen ausschließliche Verträge, d.h. der Verlag selbst dürfte mir gar keine Lizenz einräumen. Die Gema hat dann einfach ihre Tarife und kennt in dem Sinne keinen Privatverbraucher. D.h. hier würde uns nur eine Schrankenregelung des Urheberrechts §44a - §63a helfen.
Müßte schon, nur eben dürfte es keine GEMA-Streife geben und irgendein Polizist wird sich dafür vermutlich nicht den Nachmittag mit einem Papierkrieg versauen.
Hier gilt das Selbe wie beim Straßenmusiker. Wobei daß auch noch von §52 gedeckt ist, d.h. dort gibt es quasi eine Zwangslizenz von Seiten des Urhebers. Der Urheber kann öffentliche Aufführungen nicht verhindern muß aber eine entsprechende Vergütung (z.B. per Gema) bekommen.
Sind meistens Amerikaner, deren Urheberrecht anders ist; aber meist äußern diese auch in ihren Beschreibungen schon die Angst dafür verklagt zu werden. Zu beachten ist hier zudem noch der Unterschied zwischen öffentlicher Wiedergabe (Straßenmusiker) und öffentlicher Zugänglichmachung (Veröffentlichung auf Website), d.h. das sind gänzlich unterschiedliche paar Stiefel auch wenns ähnlich klingt.
Weil dir das entsprechende Recht fehlt. Du kannst das entsprechende Recht kaufen oder eine Schranke des Urheberrechts suchen, die dir das Veröffentlichen erlaubt - wirst bloß vermutlich keine finden. Mal eine kurze Aufstellung
Die haben aber auch die entsprechendenVerträge mit den Musikkonzernen und der Gema. Das mit den 20 Sekunden halte ich für Aberglauben. Im Endeffekt mußt du einem Richter genau die Schranke des Urheberrechts zeigen auf die du dich berufst und Urheberrechtsverletzungen sind verdammt teuer. Die erste Abmahnung ist schon vierstellig - und nein die groß angekündigten 50 Euro Begrenzung gibt es (noch) nicht und wird es vermutlich auch nicht geben.
Das ist auch der Grund warum ich mich hier mit irgendwelchen Medien zurückhalte. Das Joe Cocker Video zum Beispiel wurde scheinbar direkt von Universal bei Youtube eingestellt, sie haben sich aber das einbetten in eigene Seiten verbeten - sowas sollte man unbedingt honorieren.
Ansonsten sollte man sich für Veröffentlichungen an Stücke von Leuten halten, die schon mehr als 70 Jahre tot sind
.
Ich habe ja einen 3-semestrigen Zertifikatskurs zum Thema Urheberrecht an der TU-Dresden besucht - daß heißt ich fühle mich über die Fallstricke des Urheberrechts recht gut informiert. Das folgende gibt trotzdem nur meine Sicht aufgrund des Gelernten wieder und soll keinesfalls eine Rechtsberatung darstellen oder ersetzen.
Also grundsätzlich hat ja der Urheber, in Bastian und meinem Fall John O'Neill, alleinige und ausschließliche Rechte an den Werken. Musikstücke, wenn sie nicht gerade nur zwei Takte kurz sind, sind zweifellos Werke im Sinne der Urheberrechtes. Der Herr O'Neill ist ebenso noch am Leben, d.h. noch nicht 70 Jahre tot.
Er hat die Verwertungsrechte an den entsprechenden Verlag abgetreten - mindestens in Deutschland ist das der Schott-Verlag. So weit, so normal - Verlage brauchen ja auch bestimmte Rechte um zum Beispiel das Buch überhaupt drucken zu dürfen. Der Verlag wiederrum hat mit der Gema einen Vertrag geschlossen, sodaß diese für Lizenzen zuständig ist. Gema-Verträge sind im Allgemeinen ausschließliche Verträge, d.h. der Verlag selbst dürfte mir gar keine Lizenz einräumen. Die Gema hat dann einfach ihre Tarife und kennt in dem Sinne keinen Privatverbraucher. D.h. hier würde uns nur eine Schrankenregelung des Urheberrechts §44a - §63a helfen.
Müsste dann nicht auch jeder Straßenmusiker GEMA bezahlen?
Müßte schon, nur eben dürfte es keine GEMA-Streife geben und irgendein Polizist wird sich dafür vermutlich nicht den Nachmittag mit einem Papierkrieg versauen.
Oder jede Telefonwarteschleife in der Musik läuft?
Hier gilt das Selbe wie beim Straßenmusiker. Wobei daß auch noch von §52 gedeckt ist, d.h. dort gibt es quasi eine Zwangslizenz von Seiten des Urhebers. Der Urheber kann öffentliche Aufführungen nicht verhindern muß aber eine entsprechende Vergütung (z.B. per Gema) bekommen.
Und wie ist es mit den YouTube-Videos auf denen Leute berühmte Songs nachspielen?
Sind meistens Amerikaner, deren Urheberrecht anders ist; aber meist äußern diese auch in ihren Beschreibungen schon die Angst dafür verklagt zu werden. Zu beachten ist hier zudem noch der Unterschied zwischen öffentlicher Wiedergabe (Straßenmusiker) und öffentlicher Zugänglichmachung (Veröffentlichung auf Website), d.h. das sind gänzlich unterschiedliche paar Stiefel auch wenns ähnlich klingt.
Ich würde auf meinem Blog nämlich auch mal gerne was von mir veröffentlichen.
Aber da ich musikalisch noch nicht so bewandert bin gleich Eigenkompositionen zu veröffentlichen müsste ich mich da auch an meine Übungsstücke halten.
Warum sollte es ein Problem sein, dass zu veröffentlichen?
Weil dir das entsprechende Recht fehlt. Du kannst das entsprechende Recht kaufen oder eine Schranke des Urheberrechts suchen, die dir das Veröffentlichen erlaubt - wirst bloß vermutlich keine finden. Mal eine kurze Aufstellung
- §52a: du nutzt es nicht an einer Schule und das Internet ist auch kein bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen.
- §53: das Veröffentlichen auf deiner Seite ist auch kein privater Gebrauch
- §51: und für ein Zitat ist die auseinandersetzung mit dem Stück zu gering - d.h. wenn du eine wissenschaftliche Arbeit über das Stück anfertigst, wäre es vermutlich legitim dort das Stück als Großzitat zu verwenden, aber einfaches guckt mal was ich hier spiele wird nicht für ein Zitat reichen.
Außerdem ist es doch so, dass man als Vorschau Musikstücke bis 20 Sekunden kostenlos zum Download anbieten darf.
So funktioniert dass ja auch bei Amazon oder iTunes.
Und da meine Stücke gar nicht länger als 20 Sekunden sind, sollte das doch kein Problem sein.
Die haben aber auch die entsprechendenVerträge mit den Musikkonzernen und der Gema. Das mit den 20 Sekunden halte ich für Aberglauben. Im Endeffekt mußt du einem Richter genau die Schranke des Urheberrechts zeigen auf die du dich berufst und Urheberrechtsverletzungen sind verdammt teuer. Die erste Abmahnung ist schon vierstellig - und nein die groß angekündigten 50 Euro Begrenzung gibt es (noch) nicht und wird es vermutlich auch nicht geben.
Das ist auch der Grund warum ich mich hier mit irgendwelchen Medien zurückhalte. Das Joe Cocker Video zum Beispiel wurde scheinbar direkt von Universal bei Youtube eingestellt, sie haben sich aber das einbetten in eigene Seiten verbeten - sowas sollte man unbedingt honorieren.
Ansonsten sollte man sich für Veröffentlichungen an Stücke von Leuten halten, die schon mehr als 70 Jahre tot sind

Träumereien
Meine musikalischen Interessen bewegen sich ja nun durch fast alle Genres. Ein Musiker der es mir schon sehr lange angetan hat, ist Joe Cocker.
Jetzt ist mir bei Youtube ein Video von ihm begegnet, durch das mir klar geworden ist: Musik dieser Art möchte ich irgendwann auch mal machen. So schön verträumt, einfach mal toll
.
Außerdem hat mich der helle Klang des Sopransaxophons in dem Stück so begeistert, daß ich mir als zweites Saxophon wohl mal ein Sopran leisten werde, wenn mir mal ein passendes begegnet.
Bis vor kurzem hab ich mich ja noch mehr für die tiefen Töne begeistert, aber irgendwie empfinde ich, nachdem ich nun auch mehrere Soprans gehört habe, den helleren Klang als irgendwie schöner.
Ich hab das Video diesmal nicht eingebunden, da das embed-Feld des Videos deaktiviert war - irgendwer wollte also nicht eingebunden werden - und ich berücksichtige das.
Jetzt ist mir bei Youtube ein Video von ihm begegnet, durch das mir klar geworden ist: Musik dieser Art möchte ich irgendwann auch mal machen. So schön verträumt, einfach mal toll

Außerdem hat mich der helle Klang des Sopransaxophons in dem Stück so begeistert, daß ich mir als zweites Saxophon wohl mal ein Sopran leisten werde, wenn mir mal ein passendes begegnet.
Bis vor kurzem hab ich mich ja noch mehr für die tiefen Töne begeistert, aber irgendwie empfinde ich, nachdem ich nun auch mehrere Soprans gehört habe, den helleren Klang als irgendwie schöner.
Ich hab das Video diesmal nicht eingebunden, da das embed-Feld des Videos deaktiviert war - irgendwer wollte also nicht eingebunden werden - und ich berücksichtige das.
Mein erster Trackback
Heute gabs den ersten Trackback, d.h. ich habe etwas geschrieben was so sinnvoll wa, daß es jemand anderes zitiert hat .
Beim Stöbern wo er denn her kam, ich auf den Somesax-Blog gestoßen. Dort schreibt ebenfalls ein Saxophonlernender aus Hamburg über seine Erlebnisse.
Und was habe ich noch anhand der aufgezählten Übungsstücke festgestellt: die Jazzmethode für Saxophon von John O'Neill ist ein gängies Lehrwerk.
DDR reloaded
Ich kaufe meine Blätter meist in größeren Mengen - also so 5 Stück - und reiche damit auch immer eine ganze Weile, und bei meinen Blätter-Tests bin ich ja bei den Vandoren V16 2,5 hängen geblieben - nicht ganz billig, aber tolles Spielgefühl.
Letzte Woche wollte ich nun meinen Vorrat wieder etwas aufstocken, und was muß ich da in der Triole hören: nicht lieferbar - seit Monaten.
Mangelwirtschaft ... juchu. Habe mir dann Blätter einer anderen Marke zum Testen gekauft, aber es ist einfach nur furchtbar
.
Nach etwas Stöbern bin ich dann auf den Saxwelt-Shop gestoßen, wo mein Blatt-Typ gelistet ist und habe mir dort eine 10er-Packung bestellt. Hoffentlich kommt die auch.
Letzte Woche wollte ich nun meinen Vorrat wieder etwas aufstocken, und was muß ich da in der Triole hören: nicht lieferbar - seit Monaten.
Mangelwirtschaft ... juchu. Habe mir dann Blätter einer anderen Marke zum Testen gekauft, aber es ist einfach nur furchtbar

Nach etwas Stöbern bin ich dann auf den Saxwelt-Shop gestoßen, wo mein Blatt-Typ gelistet ist und habe mir dort eine 10er-Packung bestellt. Hoffentlich kommt die auch.
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