Aufnahme -> Rechnung
Letztens hab ich ja mal zwei Tonaufnahmen von mir bzw. dem Saxophon gemacht. Nun dachte ich mir, ich könnte hier die Öffentlichkeit etwas mit diesem meinem Getröte belästigen. Da ich aber leider nach den Noten in meinem Lehrbuch gespielt hab, bin ich jetzt unsicher ob ich dann 2 Tage nach Veröffentlichung der Aufnahmen einen 2500 EUR Brief von irgend einem Anwalt bekomme.
Aber eigentlich sollte ich mit meiner "Interpretation" der Noten die entsprechende Schöpfungshöhe erreicht haben und das ursprüngliche Werk sollte hinreichend "verblasst" sein (Juristensprech ist schon was dolles), so wie das im UrhG steht. Naja ich werd einfach mal die Lehrkraft in meinem Rechtskurs die Woche löchern und dann weitersehen ob ich mein Getröte hier mit ablegen kann .
Aber eigentlich sollte ich mit meiner "Interpretation" der Noten die entsprechende Schöpfungshöhe erreicht haben und das ursprüngliche Werk sollte hinreichend "verblasst" sein (Juristensprech ist schon was dolles), so wie das im UrhG steht. Naja ich werd einfach mal die Lehrkraft in meinem Rechtskurs die Woche löchern und dann weitersehen ob ich mein Getröte hier mit ablegen kann .
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